Kennzeichnungspflicht

Ab 1. Mai 2021 gibt es für alle Flugmodelle, die ein Abfluggewicht von 250 g überschreiten, eine neue Kennzeichnungspflicht.

Hinweis zum Anbringen der ID:

Die UAS-Betreiber-ID / Operator-ID (auch e-ID) muss nun auf all Euren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild.

Die e-ID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Auch eine Ausführung als QR-Code ist möglich. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die Kennzeichnung mit der e-ID ist ab dem 01.05.2021 gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: Im Falle eines entflogenen Modells kann es außerdem ratsam sein, zusätzlich einen Zettel mit Name & Anschrift im Modell zu haben, damit der Finder das Modell seinem Besitzer zuordnen kann. 

Die letzten drei Stellen der e-ID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss. (Also möglichst nicht allgemein zugänglich machen etc.)

Veröffentlicht in Gesetzliche Regelungen.