Wann darf geflogen werden?
Im Zeitraum vom 31.05. bis zum 01.08. gilt: täglich und von 9:00 bis 22:00 Uhr für alle Antriebsarten.
Im Zeitraum bis 31.05. und nach dem 01.08. gilt: täglich und von 9:00 bis 20:00 Uhr (bzw. Sonnenuntergang) für alle Antriebsarten.
Die bisher einzuhaltende Mittagspause für Modelle mit Verbrennerantrieb entfällt dauerhaft!
Was darf geflogen/geschippert werden?
Unser Flugplatz verfügt über eine Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle bis 25 Kg Abfluggewicht in Verbindung mit einem gültigen Lärmpass.
Der kontrollierte Luftraum über dem Platz beginnt in
einer Höhe von 300 m. Er darf nicht ohne Flugverkehrsfreigabe beflogen
werden.
Die Lärmbegrenzung auf unserem Platz liegt bei 84 dB(A).
Jets mit Turbinenantrieb und Helikopter sind selbstverständlich willkommen!
Flugzeuge und Hubschrauber dürfen nicht gleichzeitig geflogen werden.
Auf unserem künstlichen See dürfen nur Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor betrieben werden. Zulässig sind Elektroantriebe, Dampfmaschinen & Segelschiffe.
Wer darf bei uns fliegen/schippern?
Modellpiloten mit gültigem Versicherungsnachweis und Lärmpass für das jeweilige Modell.
Als Gastflieger/Gastschiffer bitte die Bedingungen vorher mit dem Vorstand klären.
Was gibt es noch zu beachten?
Es gilt die jeweils gültige Vereinssatzung und Platzordnung. Bei gleichzeitigem Betrieb von mehr als 3 Flugmodellen muss ein Flugleiter bestimmt werden. Anweisungen des Flugleiters sind Folge zu leisten.
Für aktive Piloten / Fahrer und Flugleiter gilt ein striktes Alkoholverbot. (Null Promille)
Vor der Inbetriebnahme eines Modells ist der Versicherungsnachweis vorzulegen und das Frequenzmanagement (Kanalwahl – bei 35 MHz Anlagen ist eine Kanalmarke sichtbar am Sender anzubringen)abzustimmen. Bei Anlagen mit 2,4GHz Technologie ist nur der Versicherungsnachweis vorzulegen. Ferner hat sich jeder Flieger/Schiffer/Fahrer im Flugtagebuch einzutragen und dort auch besondere Vorkommnisse (Abstürze, Verletzungen usw.) einzutragen.
Betreiberregistrierung (e-ID) Registrieren muss sich jeder Halter, der ein
Modellflugzeug mit einer Höchstabflugmasse von 250 Gramm oder mehr
betreibt oder wenn das Modell mit einer Kamera oder einem Mikrofon
ausgerüstet ist. Diese Nummer muss auf dem Modell stehen, dies kann
auch als QR-Code sein. Halter und Pilot müssen nicht identisch sein. Man
kann also ohne weiteres mit einem Modell eines Anderen fliegen. Die e-ID
gilt in der ganzen EU. Nicht EU-Ausländer müssen sich in dem EU-Land, in
dem sie als erstes zu fliegen beabsichtigen, registrieren. Das berühmt-
berüchtigte feuerfeste Schild ist nicht mehr erforderlich.