Kurzbeschreibung der Standardisierten Regeln für Flugmodelle (StRfF) – erstellt vom MFSD e.V.

Diese Kurzbeschreibung stellt die wesentlichen Inhalte der Standardisierten Regeln für Flugmodelle – kurz StRfF – aus der Perspektive des Modellfliegers dar.

Sie beschränkt sich dabei auf typische Anwendungsfälle. So soll beispielsweise der Modellflieger, der auf der grünen Wiese, also außerhalb von Modellfluggeländen sein Flugmodell fliegen lassen will, einen einfachen und leicht verständlichen Überblick darüber erhalten, was er zu beachten hat und was er vermeiden sollte. Ferner wird das Wesentliche dargestellt, was für einen Modellflieger auf einem Modellfluggelände gilt.

Wichtig: Diese Kurzbeschreibung stellt selbst keinerlei Regelungen auf. Die maßgeblichen Regelungen finden sich ausschließlich in den StRfF.

Kennzeichnungspflicht

Ab 1. Mai 2021 gibt es für alle Flugmodelle, die ein Abfluggewicht von 250 g überschreiten, eine neue Kennzeichnungspflicht.

Hinweis zum Anbringen der ID:

Die UAS-Betreiber-ID / Operator-ID (auch e-ID) muss nun auf all Euren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild.

Die e-ID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Auch eine Ausführung als QR-Code ist möglich. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die Kennzeichnung mit der e-ID ist ab dem 01.05.2021 gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: Im Falle eines entflogenen Modells kann es außerdem ratsam sein, zusätzlich einen Zettel mit Name & Anschrift im Modell zu haben, damit der Finder das Modell seinem Besitzer zuordnen kann. 

Die letzten drei Stellen der e-ID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss. (Also möglichst nicht allgemein zugänglich machen etc.)

EU Verordnung Modellflug

Am Donnerstag, 28. Februar, hat das EASA Committee neue EU-weite Regeln für
den Betrieb unbemannter Flugobjekte (UAS) vereinbart, und die EUKommission
wird diese in den nächsten Monaten als neues europäisches Gesetz
verkünden. Mit einer Übergangsfrist bricht die neue Verordnung dann auch
Landesrecht. Obwohl die Regeln vor allem für den Drohnenbetrieb entwickelt
wurden, gelten sie auch für den gesamten Modellflug, mit Ausnahme des
Indoor-Fliegens

In den letzten Monaten ist es dem DMFV in enger Zusammenarbeit mit dem
Schweizerischen Modellflugverband gelungen, eine Reihe wichtiger
Änderungen an den Entwürfen durchzusetzen – dank der Unterstützung durch
deutsche EU-Parlamentarier. Die dabei gewonnenen Freiheiten für den
Modellflug sollten es möglich machen, auch unter EU-Recht die guten
Bedingungen zu bewahren, die bisher gelten. Im Einzelnen wird sich das bei den
kommenden Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr und
Infrastruktur BMVI erweisen.

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