Am Donnerstag, 28. Februar, hat das EASA Committee neue EU-weite Regeln für
den Betrieb unbemannter Flugobjekte (UAS) vereinbart, und die EUKommission
wird diese in den nächsten Monaten als neues europäisches Gesetz
verkünden. Mit einer Übergangsfrist bricht die neue Verordnung dann auch
Landesrecht. Obwohl die Regeln vor allem für den Drohnenbetrieb entwickelt
wurden, gelten sie auch für den gesamten Modellflug, mit Ausnahme des
Indoor-Fliegens
In den letzten Monaten ist es dem DMFV in enger Zusammenarbeit mit dem
Schweizerischen Modellflugverband gelungen, eine Reihe wichtiger
Änderungen an den Entwürfen durchzusetzen – dank der Unterstützung durch
deutsche EU-Parlamentarier. Die dabei gewonnenen Freiheiten für den
Modellflug sollten es möglich machen, auch unter EU-Recht die guten
Bedingungen zu bewahren, die bisher gelten. Im Einzelnen wird sich das bei den
kommenden Gesprächen mit dem Bundesministerium für Verkehr und
Infrastruktur BMVI erweisen.
Die Freistellung für Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden
Die wichtigste Bestimmung des neuen EU-Rechts ist die Freistellung des
„Modellflugbetriebs im Rahmen von Vereinen und Verbänden“ (Artikel 16). Auf
der Grundlage dieser Bestimmung können die Behörden der EUMitgliedstaaten
wie der angeschlossenen Nicht-EU-Länder auf Antrag eines
Modellflugclubs oder -verbandes eine Genehmigung erteilen. Diese legt dann
die Bedingungen für den Betrieb von Flugmodellen „im Rahmen“ dieser Clubs
und Verbände fest. Grundlage dieser Genehmigung sind die derzeitig geltenden
nationalen Vorschriften. Die einzige EU-Forderung ist, dass alle
Modellflugpiloten, die Modelle mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm
fliegen, sich in ein nationales Register eingetragen müssen. Das wiederum soll
mit Registern in der gesamten EU verbunden werden. Modellflugverbände
können das im Namen ihrer Mitglieder besorgen, was die Mitglieder nicht
weiter belastet. Jedes DMFV-Mitglied bekommt so automatisch seine
Registrierung, die in der gesamten EU gültig ist. Wenn ein Pilot in einem
anderen EU-Land oder der Schweiz fliegen möchte, ist keine weitere
Registrierung erforderlich. Das jeweilige Kennzeichen muss auf dem
Flugmodell angebracht sein.
Hinweis: wer der Weitergabe von Daten bei der Personalausweisbeantragung widersprochen hat, muss sich ggf. selber registrieren beim Luftfahrtbundesamt.
Die Rechtsvorschriften sehen keine weiteren Anforderungen oder
Einschränkungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen dieser
Genehmigung vor. Das bedeutet, dass das BMVI beschließen kann, den
derzeitigen Rechtsrahmen beizubehalten, mit den bekannten Einschränkungen
wie zum Beispiel dem Kenntnisnachweis für das Fliegen von Modellen über 2
Kilogramm und über 100 Meter Höhe oder der Versicherungspflicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Umfang der „Aktivitäten im Rahmen von
Vereinen und Verbänden“. Der DMFV versteht das so, dass die Genehmigung
zumindest für alle DMFV-Mitglieder und die Gäste unserer Vereine gelten soll.
Eingeschlossen ist dabei nicht nur das Fliegen auf den Flugplätzen unserer
Clubs, sondern an allen Orten, an denen wir auch derzeit fliegen können.
Multikopter
Über die Flugmodelle selbst, die in Vereinen geflogen werden dürfen, gibt es
keine Angaben. Ob die generelle 100-Meter-Höhenbeschränkung für
Multikopter-Modelle bleibt, wird sich bei den Gesprächen mit dem BMVI zeigen.
Werden Multikopter aber professionell eingesetzt, verlässt der Pilot den
Vereinsrahmen. Er kann dann unter den immer noch vergleichsweise freien
Bedingungen der „Offenen Kategorie“ fliegen, in ganz Europa, oder aber im
Rahmen der „Spezifischen Kategorie“ gezielt seine Aufgaben angehen. Die
Spezifische Kategorie erlaubt Fliegen mit höherem allgemeinem Risiko zum
Beispiel in bewohnten Gebieten. Statt einer Aufstiegsgenehmigung auf Basis
einer Risikoabschätzung – die jedes Mal Geld kostet – kann der Pilot ein
„Standard Szenario“ beantragen, und in dessen Rahmen Gebäude inspizieren
oder Filmaufnahmen machen.
Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln
Es ist zu erwarten, dass die EU die neuen Regeln am 1. Juni 2019
veröffentlicht. Sie werden in der EU kurz nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
treten und ein Jahr später das nationale Recht ersetzen. Die
Registrierungspflicht nach den neuen Regeln wird ein wenig mehr Zeit
brauchen, die Genehmigung zum Weiterfliegen im Rahmen von Vereinen und
Verbänden muss bis Mitte 2022 erteilt werden. Bis zu dieser Genehmigung –
die bei uns gewiss nicht so lange auf sich wird warten lassen – können wir im
Rahmen der bisherigen Gesetzgebung fliegen.
Modellfliegen außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden
Die neuen Regeln haben erhebliche Auswirkungen auf den Modellflug
außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden. Vergleichsweise
strenge Auflagen gelten dann auch für Länder, die entscheiden, ihren
Verbänden keine besondere Betriebserlaubnis zu erteilen.
Die Einschränkungen sind folgende:
-Gewichtsbegrenzung von 25 Kilogramm
-Fliegen nur in Sichtverbindung, geflogen in sicherer Entfernung von Personen
und nicht über Versammlungen von Personen
-Höhenbegrenzung von 120 Metern über Grund
-Mindestalter von 16 Jahren, die ein Land auf 12 Jahre reduzieren kann, mit
der Möglichkeit für jüngere Personen, unter der Aufsicht eines Piloten von
mindestens 16 Jahren zu fliegen
-Alle Piloten, die unbemannte Flugzeuge mit einem Gewicht von mehr als 250
Gramm fliegen, müssen registriert werden und das Kennzeichen muss im
Modell angebracht werden
-Alle Piloten müssen ein theoretisches Online-Wissenstraining absolvieren
und eine Online-Prüfung ablegen (gültig für fünf Jahre).
Höchstens 120 Meter Flughöhe über Grund als gesetzliche Auflage hätten
Hangflug außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden unmöglich
gemacht. Gemeinsam mit den befreundeten Verbänden hat der DMFV im
Gespräch mit der EU-Kommission jedoch erreicht, dass Segelflugmodelle bis
10 Kilogramm nun bis zu 120 Meter über dem Piloten fliegen dürfen. Wer also
irgendwo im europäischen Ausland einen Hang nutzen will, der nicht durch
andere Auflagen für den Modellflug geschlossen ist, darf das tun. Sein Segler
(oder Elektrosegler) kann dabei ruhig einige hundert Meter über Grund
fliegen, so der Pilot auf Sichtweite fliegt und das Modell nicht höher als 120
Meter über sich selbst hinaussteigen lässt.
Darüber hinaus wird die EU in Kürze eine Reihe von Anforderungen für die
Zulassung und den Verkauf von unbemannten Flugobjekten („UAS“) festlegen.
Diese gelten jedoch nicht für Flugmodelle, die „privat gebaut“ sind (definiert
als „für den Eigengebrauch des Herstellers montiert oder hergestellt“). Das
bedeutet, dass die Hersteller nur „flugfertige“ Flugobjekte zertifizieren
müssen, nicht aber Modelle, die ohne Empfänger und Sender und weitere
Elektronik geliefert oder von einer Servicefirma zusammengebaut werden.
Nächste Schritte
Die Hauptaufgabe des DMFV wird nun sein, sich im Gespräch mit dem BMVI
die derzeit guten Bedingungen für den Modellflug bestätigen zu lassen. Aber
die Arbeit hört damit nicht auf. Wir müssen die Umsetzung der neuen
Vorschriften in der EU weiterverfolgen und insbesondere darauf achten, dass
die Leitlinien zu den Vorschriften (zum Beispiel die Registrierung) sich auch
praktisch umsetzen lassen. Viele unserer Mitglieder fliegen zudem regelmäßig
in den benachbarten EU-Staaten oder in der Schweiz, weshalb wir mit den
Verbänden in diesen Ländern zusammenarbeiten wollen. Wir möchten
vereinbaren, dass wir nach den gleichen Regeln wie die Mitglieder dieser
Verbände fliegen können – wo auch immer. Schließlich sind wir ein Europa.
Gelingt auch das, bringt die strikte europäische Drohnen-Regulierung dem
Modellflug einen echten Fortschritt.
Gerhard Wöbbeking
FAQs – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Sie wird im EU-Amtsblatt ist am 1. Juni 2020 veröffentlicht, und ein Jahr später
ist sie wirksam. Dann schließen sich weitere zwei Jahre Übergangsfrist an.
Betrifft die EU-Verordnung auch das Fliegen im Verein?
Indirekt ja. Der übergeordnete Verband (in unserem Fall der DMFV) ist
aufgefordert, mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur über
eine Betriebsgenehmigung zu verhandeln. Deren Bedingungen gelten dann für
alle Verbandsmitglieder.
Was ist mit den Einzelmitgliedern?
Sie fliegen „im Rahmen“ ihres Verbandes und genießen so die Freiheiten, die
dieser genehmigt bekommt. Das gilt dann auch auf den Wiesengeländen, die
sie benutzen, und sie dürfen dann zum Beispiel höher als 120 Meter fliegen.
Was darf ein Modellflieger, der sich keinem Verband anschließen will?
Für den gelten – abgesehen von der bei uns obligaten Haftpflichtversicherung
und anderen Auflagen – strenge europäisch einheitliche Bedingungen.
Darunter:
– Mindestalter 16 Jahre
– Höhenbegrenzung von 120 Meter über Grund
– Registrierungspflicht des Piloten bei Modellen über 250 Gramm, die
Nummer muss auf dem Modell stehen
– Online-Wissenstraining und Online-Prüfung müssen abgelegt sein
(„Kenntnisnachweis“)
Wenn ich im Ausland irgendwo am Hang fliegen will, darf ich das in
Zukunft?
DMFV-Mitglieder werden eine internationale Registrierungsnummer erhalten,
und der derzeit noch nationale Kenntnisnachweis wird hoffentlich
international anerkannt. Damit – und mit ihrer international gültigen
Versicherung – dürfen DMFV-Mitglieder dann an europäischen Hängen fliegen,
so diese nicht für den Modellflug gesperrt sind. Wiegt ihr Segelflugmodell
unter 10 Kilogramm, darf es beliebig hoch über Grund fliegen, wenn auch in
Sichtweite und nicht höher als 120 Meter über dem Piloten.
Wird die europäische Registrierung nicht zu einem bürokratischen
Albtraum?
Ein DMFV-Mitglied wird nichts davon merken, außer dass es sein Modell mit
seiner Nummer markieren muss. Diese Pflicht gibt es bei uns in Deutschland ja
schon im Prinzip mit dem hitzebeständigen Adressschild. Im Übrigen macht
der internationale Luftsportverband FAI schon lange vor, wie das geht: Jede
jemals auf der Welt ausgestellte FAI-Lizenz ist dort registriert. Wer
internationale Wettbewerbe besucht, muss diese Lizenz-Nummer auf sein
Modell schreiben.
Was ist mit Multikopter-Piloten? Wonach müssen die sich richten?
Fliegen sie im Vereinsrahmen, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für
Piloten anderer Flugmodelle – ob die deutsche 100-Meter-
Höhenbeschränkung für Multikopter bleibt, wird sich zeigen. Außerhalb des
Vereinsrahmen gelten die gleichen Bedingungen wie für Modellflieger ohne
Verband. Die Voraussetzungen für professionelle Aufgaben werden durch ein
eigenes Regelwerk europäisch einheitlich erheblich verbessert.